Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18   

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OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18 (https://dejure.org/2019,30223)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.2019 - 6 U 196/18 (https://dejure.org/2019,30223)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 2019 - 6 U 196/18 (https://dejure.org/2019,30223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2020, 182
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18
    dd) Die Klägerin hat gegen § 4 Abs. 4 GlüStV als Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG (s. dazu BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz. 21) verstoßen.

    Maßgeblich ist allein die Frage, ob das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Unionsrecht zu vereinbaren ist, da die unionsrechtliche Prüfung grundsätzlich für jede nationale Beschränkung im Bereich der Glücksspiele gesondert zu erfolgen hat (EuGH C-46/08 - Carmen Media, juris-Tz. 60; BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris.Tz. 48).

    Der Senat schließt sich dieser überzeugend begründeten Ansicht an, zumal der BGH bereits den § 4 Abs. 4 GlüStV a.F., der ein absolutes Online-Verbot vorgesehen hatte, allerdings mit einer geduldeten Ausnahme für Pferdewetten, als europarechtskonform angesehen hat (BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz. 39 ff., 57 ff; dem EuGH war diese Ausnahme bei seiner Rechtsprechung zu § 4 GlüStV, Carmen Media, bekannt, s. BGH a.a.O., juris-Tz. 79; zur Vereinbarkeit des § 4 Abs. 4 GlüStV mit Unionsrecht s. auch Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 3a Rn. 1.246).

    Selbst wenn Deutschland in anderen Bereichen des Glücksspiels wie Automatenspiel, Lotterien oder Spielbanken eine expansive Politik betreiben sollte, ließe dies die Eignung des Online-Verbots in § 4 Abs. 4 GlüStV für Zweitlotterien / Wette auf den Ausgang von Lotterien als wirksame Maßnahme zum Jugend- und Spielerschutz sowie zur Begrenzung der Glücksspieltätigkeit unberührt (vgl. BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz. 53).

    Vielmehr kommt es auch dann darauf an, ob diese Beschränkung zwingenden Belangen des Allgemeinwohls dient, kohärent und systematisch zur Begrenzung der Glücksspieltätigkeit beiträgt und nicht über das erforderliche Maß hinausgeht (s. BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz. 40).

    Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union gerade auch im Zusammenhang mit dem Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV betont (s. BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet, juris-Tz. 75).

    Das gilt insbesondere für § 4 Abs. 4 GlüStV (s. BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz 78).

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18
    Die Frage der Vereinbarkeit des § 4 Abs. 4 GlüStV hat das BVerwG in einer Entscheidung aus Oktober 2017 (BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 30 ff.) überzeugend bejaht.

    Die von der Klägerin angeführten Ince-Entscheidung des EuGH (C-336/14) steht der Ansicht des BVerwG nicht entgegen (und war diesem im Übrigen bekannt, s. BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 45); sie betrifft die Vermittlung von Sportwetten vor Ort, nicht das Online-Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV.

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18
    Die von der Klägerin angeführten Ince-Entscheidung des EuGH (C-336/14) steht der Ansicht des BVerwG nicht entgegen (und war diesem im Übrigen bekannt, s. BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 45); sie betrifft die Vermittlung von Sportwetten vor Ort, nicht das Online-Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV.
  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung des BGH (GRUR-RR 2016, 476 - Nerzquäler, juris-Tz. 23), zumal die Texte der Beklagten der Eigenwerbung dienen und mithin ihren wirtschaftlichen Interessen.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18
    Aber selbst wenn - wie nicht - § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig sein sollte, wäre die Klägerin jedenfalls nicht davon befreit, sich um eine Erlaubnis zu bemühen, weil selbst ein inkohärentes Internetverbot nicht dazu führen würde, dass Zweitlotterien gänzlich ohne Erlaubnis angeboten werden dürften (vgl. BVerwG ZfWG 2015, 227 - Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet, juris-Tz. 30).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2022 - 23 U 55/21

    Rückzahlungsverpflichtung von Online-Glückspieleinsätzen bei Fehlen der

    Das Landgericht folge der Rechtsprechung des OLG Köln (Urt.v. 10.05.2019 - 6 U 196/18 -), wonach § 4 Abs. 4 GlüStV im Einklang mit dem Unionsrecht stehe.
  • LG Gießen, 25.02.2021 - 4 O 84/20

    Online-Glücksspiel, erfolgreiche Klage auf Rückerstattung von verlorenen

    Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV steht im Einklang mit dem Unionsrecht, wie das OLG Köln erst jüngst in seinem Urteil vom 10.05.2019 (Az. 6 U 196/18 ) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 160, 193 - "Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris - Tz. 30 ff. = NVwZ 2018, 895 ff.) bestätigt hat.
  • OLG Köln, 31.10.2022 - 19 U 51/22

    Teilnahme an Online-Glücksspielen - Rückzahlungsanspruch eines Spielers

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 war im fraglichen Zeitraum wirksam und auch materiell mit dem Unionsrecht vereinbar, insbesondere stellte sie keine inkohärente Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs gem. Art. 56 AEUV dar (vgl. hierzu ausführlich BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 92/09; BGH, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 194/20, juris; OLG O., Urteil vom 10.05.2019 - 6 U 196/18, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.04.2022 - 23 U 55/21, juris).
  • LG Köln, 19.10.2021 - 16 O 614/20

    Online-Casino muss Spieler Wetteinsätze erstatten

    Beides ist bei den von der Beklagten angebotenen sog. Online-Casinospielen der Fall (vgl.OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 62 - 64, juris).

    Eine ihr im EU-Ausland (Malta) erteilte Konzession ist für das vorliegende Verfahren ohne Belang (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 66, juris).

    Maßgeblich ist allein die Frage, ob das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Unionsrecht zu vereinbaren ist, da die unionsrechtliche Prüfung grundsätzlich für jede nationale Beschränkung im Bereich der Glücksspiele gesondert zu erfolgen hat (vgl. EuGH C-46/08 - Carmen Media, juris-Tz. 60; BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris.Tz. 48, OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 67 - 69, juris).

    Wie bereits das OLG Köln in seinem Urteil vom 10. Mai 2019 (- I-6 U 196/18 -, Rn. 70, juris) unter Verweis auf das BVerwG ausführt, hat das BVerwG die Frage der Vereinbarkeit des § 4 Abs. 4 GlüStV mit Unionsrecht in einer Entscheidung aus Oktober 2017 (BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 30 ff.) überzeugend bejaht.

    Die o.a. Entscheidung des BVerwG ist auf die von der Beklagten angebotenen Online-Casinospiele unmittelbar anwendbar (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 71 - 84, juris).

    Eine inkohärente Regelung liegt nicht vor (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 86, juris).

    Aber selbst wenn - wie nicht - § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig sein sollte, wäre die Beklagte jedenfalls nicht davon befreit, sich um eine Erlaubnis zu bemühen, weil selbst ein inkohärentes Internetverbot nicht dazu führen würde, dass Casionospiele gänzlich ohne Erlaubnis angeboten werden dürften (vgl. BVerwG ZfWG 2015, 227 - Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet, juris-Tz. 30; OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 87, juris).

  • LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20

    Verbotenes Glücksspiel im Internet - Spieler erhält 25.000 Euro vom Online-Casino

    Beides ist bei den von der Beklagten angebotenen sog. Online-Casinospielen der Fall (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 62 - 64, juris).

    Eine ihr in H erteilte Konzession ist für das vorliegende Verfahren ohne Belang (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 66, juris).

    Maßgeblich ist allein die Frage, ob das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Unionsrecht zu vereinbaren ist, da die unionsrechtliche Prüfung grundsätzlich für jede nationale Beschränkung im Bereich der Glücksspiele gesondert zu erfolgen hat (vgl. EuGH C-46/08 - Carmen Media, juris-Tz. 60; BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris.Tz. 48, OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 67 - 69, juris).

    Wie bereits das OLG Köln in seinem Urteil vom 10. Mai 2019 (- I-6 U 196/18 -, Rn. 70, juris) unter Verweis auf das BVerwG ausführt, hat das BVerwG die Frage der Vereinbarkeit des § 4 Abs. 4 GlüStV mit Unionsrecht in einer Entscheidung aus Oktober 2017 (BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 30 ff.) überzeugend bejaht.

    Die o.a. Entscheidung des BVerwG ist auf die von der Beklagten angebotenen Online-Casinospiele unmittelbar anwendbar (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 71 - 84, juris).

    Eine inkohärente Regelung liegt nicht vor (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 86, juris).

    Aber selbst wenn § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig sein sollte, wäre die Beklagte jedenfalls nicht davon befreit, sich um eine Erlaubnis zu bemühen, weil selbst ein inkohärentes Internetverbot nicht dazu führen würde, dass Casionospiele gänzlich ohne Erlaubnis angeboten werden dürften (vgl. BVerwG ZfWG 2015, 227 - Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet, juris-Tz. 30; OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 87, juris).

  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 152/19

    In Deutschland erlaubte Glücksspielwerbung ist wettbewerbswidrig, wenn sie

    Die Akte 33 O 215/16 (= OLG Köln 6 U 196/18) war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV steht im Einklang mit dem Unionsrecht, wie das OLG Köln erst jüngst in seinem Urteil vom 10.05.2019 (Az. 6 U 196/18) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 160, 193 - "Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris - Tz. 30 ff. = NVwZ 2018, 895 ff.) bestätigt hat.

  • LG Paderborn, 08.07.2021 - 4 O 323/20

    Online-Glücksspiel: Erfolgreiche Klage auf Rückzahlung von verlorenen Einsätzen

    Das Verbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV ist für den hier streitgegenständlichen Zeitraum, in dem die Klägerin die Einsätze getätigt hat, auch anzuwenden (LG Coburg, a.a.O. mit Verweis auf Landgericht Gießen, Urteil vom 21.01.2021, AZ: 4 0 84/20; OLG Köln, Urteil vom 10.05.2019, AZ: 6 U 196/18).

    Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV steht im Einklang mit dem Unionsrecht (OLG Köln, Urteil vom 10.05.2019, AZ: 6 U 196/18; BVerwG, Urt. v. 26.10.2017, AZ: 8 C 18/16), was insbesondere auch durch das BVerwG bestätigt worden ist (Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16, m.w.N.) und dem sich das erkennende Gericht anschließt:.

  • LG Coburg, 01.06.2021 - 23 O 416/20

    Mitgliedstaat, Sportwetten, Internet, Heimatland, Verbraucher, Verbraucherschutz,

    Das Verbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV ist für den hier streitgegenständlichen Zeitraum, in dem der Kläger die Einsätze getätigt hat, auch anzuwenden (Landgericht Gießen, Urteil vom 21.01.2021, AZ: 4 O 84/20; OLG Köln, Urteil vom 10.05.2019, AZ: 6 U 196/18).

    Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV steht im Einklang mit dem Unionsrecht (so ausführlich OLG Köln, Urteil vom 10.05.2019, AZ: 6 U 196/18; BVerwG, Urt. v. 26.10.2.017, AZ: 8 C 18/16).

  • LG München I, 13.08.2021 - 33 O 16380/18

    Werbung, Zulassung, Unterlassungsanspruch, Verbraucher, Unterlassung, Anlage,

    Nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 10.05.2019, 6 U 196/18, besteht ein rechtskräftiger Unterlassungstitel gegen die Klägerin zu 1) für die Fortführung eines Zweitlotterieangebots in Deutschland.

    Unstreitig existiere eine rechtskräftige Zurückweisung des Antrags auf Zulassung einer Primärlotterie durch das VG Regensburg vom 13.12.2018, RO 5 K 17.20146, und die Entscheidung des OLG Köln vom 10.05.2019, 6 U 196/18, nach welcher ein rechtskräftiger Unterlassungstitel für die Fortführung eines Zweitlotterieangebots bestehe.

    Dies gilt umso mehr, wenn, wie vorliegend, rechtliche Hindernisse, wie der Brexit und eine rechtskräftige Zurückweisung des Antrags auf Zulassung einer Primärlotterie durch das VG Regensburg vom 13.12.2018, RO 5 K 17.20146 und die Entscheidung des OLG Köln vom 10.05.2019, 6 U 196/18 der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs in Deutschland auf unbestimmte Zeit entgegenstehen.

    Die Vorschrift dient dem Schutz vor Glücksspielsucht und setzt zu diesem Zweck der Werbung von Anbietern öffentlichen Glücksspiels Grenzen (OLG Köln Urteil v. 10.5.2019 - 6 U 196/18, BeckRS 2019, 24908 Rn. 31; OLG Hamburg, GRUR-RR 2012, 21 - LOTTO Guter Tipp; BGH GRUR 2011, 440 - Spiel mit; OLG München, GRUR-RR 2008, 310 - Jackpot-Werbung; für Sportwetten BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II).

  • OLG Köln, 19.01.2024 - 19 U 48/23
    Die Bestimmungen des GlüStV 2012 zum Verbot des Online-Glücksspiels waren in dem Zeitraum, in dem der Kläger die streitgegenständlichen Wetteinsätze bei der Beklagten tätigte, wirksam und auch materiell mit dem Unionsrecht vereinbar, insbesondere stellten sie keine inkohärente Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs gem. Art. 56 AEUV dar (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 92/09, juris Rn. 33 ff.; BGH, Urt. v. 22.07.2021 - I ZR 194/20, juris Rn. 45; BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16, juris Rn. 38 ff.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.04.2022 - 23 U 55/21, juris Rn. 48; OLG Köln, Urt. v. 10.05.2019 - 6 U 196/18, juris Rn. 70, 82; OLG Köln, Urt. v. 31.10.2022 - 19 U 51/22, juris Rn. 53; OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.04.2023 - 14 U 256/21, juris Rn. 60-71; OLG Dresden, Urt. v. 31.05.2023 - 13 U 1753/22, BeckRS 2023, 12231 Rn. 30ff.).
  • OLG Köln, 17.11.2023 - 19 U 123/22

    Online-Glücksspielanbieterin zur Rückzahlung von 181.000 Euro verurteilt

  • OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20

    Wettbewerbsrecht: DrückGlück

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2022 - 20 U 227/20
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 14/23
  • OLG Köln, 30.11.2023 - 19 U 92/23

    Rückzahlungsanspruch von Spielverlusten aus nichtigem Vertrag über

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 79/22

    Angebot von Online-Zweitlotterien ohne Erlaubnis als unlautere Irreführung;

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2023 - 19 U 7/23

    Zur Nichtigkeit von ab dem 01.07.2021 geschlossenen Verträgen über

  • LG Köln, 02.09.2022 - 37 O 317/20

    Ausländisches Online-Casino muss Spielbeiträge zurückerstatten

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 48/23

    Online Sportwetten - Veranstalter muss Spieler rund 134.000 Euro zurückzahlen

  • LG Paderborn, 24.09.2021 - 4 O 424/20

    Rückzahlung von verlorenen Einsätzen bei Online-Glücksspiel

  • LG Aachen, 13.07.2021 - 8 O 582/20

    Online-Casino sports.bwin muss Verlust erstatten

  • LG Aachen, 28.10.2021 - 12 O 510/20

    Rückzahlung der Verluste aus Online-Casino

  • LG Heilbronn, 10.02.2023 - 6 O 345/21

    Rückforderung von Spieleinsätzen in einem Online-Glücksspiel

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 148/22

    Angebot und Bewerbung von Online-Zweitlotterien ohne Erlaubnis als unlauteres

  • LG Bonn, 30.11.2021 - 5 S 70/21
  • LG Düsseldorf, 13.05.2020 - 34 O 44/19
  • LG Köln, 08.08.2023 - 30 O 164/22
  • LG Landau/Pfalz, 25.05.2023 - 2 O 84/22

    Rückzahlung von verlorenen Spieleinsätzen bei Online-Glücksspielen

  • KG, 21.07.2023 - 18 U 37/22

    Rückforderung von Spiel- und Wetteinsätzen beim Online-Glücksspiel

  • LG Bonn, 26.04.2022 - 7 O 178/21
  • LG Gießen, 27.09.2021 - 2 O 227/20

    Spieler an unerlaubtem Online-Glücksspiel hat Rückzahlungsanspruch gegen

  • LG Düsseldorf, 18.08.2021 - 2b O 154/20
  • LG Konstanz, 02.02.2022 - D 2 O 287/21

    Die bei einem ausländischen Online-Glücksspielanbieter getätigten Spieleinsätze

  • LG Köln, 25.11.2022 - 27 O 102/22
  • VG Mainz, 22.02.2024 - 1 K 50/23

    Glücksspielrecht

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19 (https://dejure.org/2019,18673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Einstweiliger Rechtsschutz; vorläufige Duldung auf Weiterbetrieb einer formell illegalen Spielhalle; Bestehen eines Anordnungsgrundes

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Duldung auf Weiterbetrieb einer formell illegalen Spielhalle; Abgrenzung eines vorläufigen von einem vorbeugenden Rechtsschu...

  • rechtsportal.de

    Duldung; Weiterbetrieb; formell illegale Spielhalle; vorbeugender Rechtsschutz; Anordnungsgrund

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Duldung auf Weiterbetrieb einer formell illegalen Spielhalle; Abgrenzung eines vorläufigen von einem vorbeugenden Rechtsschutz; Anforderungen an einen Anordnungsgrund zur Regelung eines vorläufigen Zustandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2020, 182
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Hessen, 12.06.2018 - 8 B 1903/17

    Ausnahme- bzw. Härtefallregelung für Spielhallen, einstweilige Duldung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19
    Eine solche "Duldung" ist nicht - wie etwa eine vorläufige Erlaubniserteilung - auf eine mittels einstweiliger Anordnung vorübergehende Legalisierung des derzeit mangels Spielhallenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 SpielhG LSA formell illegalen Spielhallenbetriebs gerichtet (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 12. Juni 2018 - 8 B 1903/17 -, juris Rn. 16).

    Soweit darüber hinaus in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten wird, aufgrund der Duldung dürften für die Spielhallenbetreiber während und nach Ablauf des gerichtlich angeordneten Duldungszeitraums keine negativen Folgen - etwa in Form von Vollstreckungsmaßnahmen oder Bewertungen, welche die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Betreibers betreffen - entstehen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 12. Juni 2018 - 8 B 1903/17 -, juris Rn. 15) mag dies eine Folge, aber nicht zwingend eine Rechtfertigung für die begehrte Duldung sein.

    Weder sind die streitgegenständlichen Bescheide der Antragsgegnerin vom 10. Januar 2018 und 7. März 2018 "offensichtlich" rechtswidrig, wie die Beschwerde geltend macht (vgl. zum entsprechenden Prüfungsmaßstab der "offensichtlichen" materiell-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Gefahrenabwehrrecht, BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 8 B 36.14 -, juris Rn. 13; Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 -, juris Rn. 55), noch erscheint es "überwiegend wahrscheinlich, dass die Antragstellerin im Hauptsacheverfahren obsiegen wird, d. h., dass ihr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Erteilung der spielhallenrechtlichen Erlaubnis zusteht" (vgl. Hess. VGH Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 225/18 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 12. Juni 2018 - 8 B 1903/17 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, juris Rn. 23).

    Es lässt schon nicht erkennen, ob und gegebenenfalls welche Bemühungen die Antragstellerin zur Erreichung einer einvernehmlichen Aufhebung oder Änderung des Mietvertrages angestellt hat (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 8 B 1903/17 -, juris Rn. 42, 43).

  • VGH Hessen, 31.01.2019 - 8 B 225/18

    Unbillige Härte bei Verbundspielhallen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19
    OVG, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 28 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 225/18 -, juris Rn. 25, 26).

    Weder sind die streitgegenständlichen Bescheide der Antragsgegnerin vom 10. Januar 2018 und 7. März 2018 "offensichtlich" rechtswidrig, wie die Beschwerde geltend macht (vgl. zum entsprechenden Prüfungsmaßstab der "offensichtlichen" materiell-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Gefahrenabwehrrecht, BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 8 B 36.14 -, juris Rn. 13; Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 -, juris Rn. 55), noch erscheint es "überwiegend wahrscheinlich, dass die Antragstellerin im Hauptsacheverfahren obsiegen wird, d. h., dass ihr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Erteilung der spielhallenrechtlichen Erlaubnis zusteht" (vgl. Hess. VGH Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 225/18 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 12. Juni 2018 - 8 B 1903/17 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, juris Rn. 23).

    Der Begriff der unbilligen Härte in § 11 Abs. 2 SpielhG LSA setzt voraus, dass die Antragstellerin konkret und nachprüfbar darlegt, inwiefern sie den Übergangszeitraum im Sinne des § 11 Abs. 1 SpielhG LSA zur Vorbereitung und Anpassung ihres Geschäftsbetriebes an die veränderte Rechtslage genutzt hat und weshalb die angeführten Nachteile für sie unvermeidbar waren (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 4. September 2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 39; BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 24, 26; Hess. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 225/18 -, juris Rn. 53 m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom ein 20. April 2018 - 1 M 31/18 -, juris Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 4 B 608/13

    Kein Fall für das Nichtraucherschutzgesetz - Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19
    Nur unter diesen Voraussetzungen würden sich abstrakte Handlungsmöglichkeiten einer Verwaltungsbehörde gegenüber den generell Rechtsunterworfenen zu einer konkreten Gefahr verdichten und könnten die Notwendigkeit der Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes begründen (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 28; Hess. VGH, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 8 B 2437/13 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 1. August 2013 - 4 B 608/13 -, juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, juris Rn. 27; Bay. VGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, juris Rn. 21).

    Gleiches gilt für den Beschluss des OVG NRW vom 1. August 2013 (- 4 B 608/13 -, juris), der laut Sachverhalt von der Androhung der Einleitung eines Bußgeldverfahrens ausgeht (vgl. Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19
    OVG, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 28 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 225/18 -, juris Rn. 25, 26).

    Nur unter diesen Voraussetzungen würden sich abstrakte Handlungsmöglichkeiten einer Verwaltungsbehörde gegenüber den generell Rechtsunterworfenen zu einer konkreten Gefahr verdichten und könnten die Notwendigkeit der Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes begründen (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 28; Hess. VGH, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 8 B 2437/13 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 1. August 2013 - 4 B 608/13 -, juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, juris Rn. 27; Bay. VGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, juris Rn. 21).

  • VGH Hessen, 27.09.2018 - 8 B 432/18

    Echte Konkurrenz bei Spielhallen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19
    Eine solche "Duldung" ist nicht - wie etwa eine vorläufige Erlaubniserteilung - auf eine mittels einstweiliger Anordnung vorübergehende Legalisierung des derzeit mangels Spielhallenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 SpielhG LSA formell illegalen Spielhallenbetriebs gerichtet (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 12. Juni 2018 - 8 B 1903/17 -, juris Rn. 16).

    Soweit darüber hinaus in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten wird, aufgrund der Duldung dürften für die Spielhallenbetreiber während und nach Ablauf des gerichtlich angeordneten Duldungszeitraums keine negativen Folgen - etwa in Form von Vollstreckungsmaßnahmen oder Bewertungen, welche die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Betreibers betreffen - entstehen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 12. Juni 2018 - 8 B 1903/17 -, juris Rn. 15) mag dies eine Folge, aber nicht zwingend eine Rechtfertigung für die begehrte Duldung sein.

  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468

    Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19
    Nur unter diesen Voraussetzungen würden sich abstrakte Handlungsmöglichkeiten einer Verwaltungsbehörde gegenüber den generell Rechtsunterworfenen zu einer konkreten Gefahr verdichten und könnten die Notwendigkeit der Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes begründen (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 28; Hess. VGH, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 8 B 2437/13 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 1. August 2013 - 4 B 608/13 -, juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, juris Rn. 27; Bay. VGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, juris Rn. 21).

    Weder sind die streitgegenständlichen Bescheide der Antragsgegnerin vom 10. Januar 2018 und 7. März 2018 "offensichtlich" rechtswidrig, wie die Beschwerde geltend macht (vgl. zum entsprechenden Prüfungsmaßstab der "offensichtlichen" materiell-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Gefahrenabwehrrecht, BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 8 B 36.14 -, juris Rn. 13; Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 -, juris Rn. 55), noch erscheint es "überwiegend wahrscheinlich, dass die Antragstellerin im Hauptsacheverfahren obsiegen wird, d. h., dass ihr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Erteilung der spielhallenrechtlichen Erlaubnis zusteht" (vgl. Hess. VGH Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 225/18 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 12. Juni 2018 - 8 B 1903/17 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, juris Rn. 23).

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19
    Eine solche "Duldung" ist nicht - wie etwa eine vorläufige Erlaubniserteilung - auf eine mittels einstweiliger Anordnung vorübergehende Legalisierung des derzeit mangels Spielhallenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 SpielhG LSA formell illegalen Spielhallenbetriebs gerichtet (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 12. Juni 2018 - 8 B 1903/17 -, juris Rn. 16).

    Soweit darüber hinaus in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten wird, aufgrund der Duldung dürften für die Spielhallenbetreiber während und nach Ablauf des gerichtlich angeordneten Duldungszeitraums keine negativen Folgen - etwa in Form von Vollstreckungsmaßnahmen oder Bewertungen, welche die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Betreibers betreffen - entstehen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 12. Juni 2018 - 8 B 1903/17 -, juris Rn. 15) mag dies eine Folge, aber nicht zwingend eine Rechtfertigung für die begehrte Duldung sein.

  • VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17

    Abstandsgebot zu Kinder- und Jugendeinrichtungen nach dem SpielhG LSA

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19
    Selbst wenn die Antragstellerin mit ihrem Beschwerdevorbringen bezüglich des Nicht-Vorliegens des streitigen Tatbestandsmerkmals, ob die "Musikerfabrik Stendal" ihrer Art nach eine Einrichtung darstellt, die "überwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht" wird im Sinne des Versagungsgrundes gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA, durchdringen würde, folgt hieraus noch nicht, dass die Antragstellerin damit zwangsläufig Anspruch auf Erteilung der begehrten Spielhallenerlaubnis hat, da im Hinblick auf das der Antragstellerin bekannte und in der Beschwerdebegründung erwähnte Verfahren - 3 A 155/17 MD - der weitere Versagungstatbestand des § 2 Abs. 4 Nr. 5 SpielhG LSA, also eines Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot zu der Spielhalle eines konkurrierenden Betreibers im Raume stehen dürfte (vgl. Schriftsatz d. Antragsgegnerin v. 28. Mai 2018).

    Das Erlaubnisverfahren - 3 A 155/17 MD - ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, sondern beim Senat anhängig (Az.: 1 L 48/18).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19
    Der Begriff der unbilligen Härte in § 11 Abs. 2 SpielhG LSA setzt voraus, dass die Antragstellerin konkret und nachprüfbar darlegt, inwiefern sie den Übergangszeitraum im Sinne des § 11 Abs. 1 SpielhG LSA zur Vorbereitung und Anpassung ihres Geschäftsbetriebes an die veränderte Rechtslage genutzt hat und weshalb die angeführten Nachteile für sie unvermeidbar waren (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 4. September 2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 39; BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 24, 26; Hess. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 225/18 -, juris Rn. 53 m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom ein 20. April 2018 - 1 M 31/18 -, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19
    Der Begriff der unbilligen Härte in § 11 Abs. 2 SpielhG LSA setzt voraus, dass die Antragstellerin konkret und nachprüfbar darlegt, inwiefern sie den Übergangszeitraum im Sinne des § 11 Abs. 1 SpielhG LSA zur Vorbereitung und Anpassung ihres Geschäftsbetriebes an die veränderte Rechtslage genutzt hat und weshalb die angeführten Nachteile für sie unvermeidbar waren (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 4. September 2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 39; BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 24, 26; Hess. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 225/18 -, juris Rn. 53 m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom ein 20. April 2018 - 1 M 31/18 -, juris Rn. 18).
  • VG Karlsruhe, 17.01.2018 - 3 K 11163/17

    Klage des Konkurrenten gegen glücksspielrechtliche Erlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 1 M 31/18

    Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2011 - 1 M 2/11

    Wegabordnung eines Leiters einer JVA bei Rechtsverstößen zu Lasten Gefangener

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • VGH Hessen, 10.02.2014 - 8 B 2437/13
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 L 48/18

    Hinreichende Bestimmtheit, Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2017 - 11 ME 395/17

    Abhilfe; Abstandskonkurrenz; Auswahlentscheidung; glücksspielrechtliche

  • VG Berlin, 02.08.2017 - 6 L 510.17

    Nutzung von zu Wohnzwecken errichteten Räumlichkeiten für die Ferienvermietung

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Rechtsprechung
   VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6202
VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4 (https://dejure.org/2019,6202)
VG Regensburg, Entscheidung vom 21.02.2019 - RN 5 S 19.4 (https://dejure.org/2019,6202)
VG Regensburg, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - RN 5 S 19.4 (https://dejure.org/2019,6202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GlüStV § 21 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5
    Sportwettenvermittlung in einem Gebäudekomplex mit Spielhalle

  • rewis.io

    Sportwettenvermittlung in einem Gebäudekomplex mit Spielhalle

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfWG 2020, 182
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 11.10.2016 - 10 BV 15.590

    Trennungsgebot im Glücksspielrecht - Verbot der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4
    Allerdings ist der Wortlaut der Norm im Hinblick auf die Verwendung der Begriffe "in einem Gebäude oder Gebäudekomplex" auslegungsbedürftig, wobei ein Rückgriff auf die "verunglückte" (Dietlein/Hecker/Rutting, a.a.O., § 21 GlüStV Rn. 39) Gesetzesbegründung nicht weiterhilft, weil sie offenbar noch auf einen früheren Entwurf der Bestimmung abstellt, wonach nur die Sportwettenvermittlung innerhalb der Räumlichkeiten einer Spielhalle oder Spielbank verboten sein sollte; wohl um Umgehungen des Vermittlungsverbots durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen eines Spielhallen- oder Spielbankbetreibers zu verhindern, wurde das Verbot auf Gebäude/Gebäudekomplexe ausgedehnt, auch wenn der Gesetzgeber sein Hauptaugenmerk auf ein Angebot im gleichen Betrieb gelegt haben mag (OVG NW, B.v. 21.4.2015 - 4 B 1376/14 - juris Rn. 16 f.) (BayVGH vom 11.10.2016 - 10 BV 15.590).

    Der Begriff "Gebäudekomplex" ist hingegen nicht legaldefiniert; ein Gebäudekomplex ist gekennzeichnet durch eine aus mehreren einzelnen Gebäuden bestehende Gebäudemehrheit, die als Gesamteinheit wahrgenommen werden und in der Regel über eine gemeinsame Erschließung verfügen (BayVGH vom 11.10.2016 - 10 BV 15.590).

    Auch ist die Spielhalle vom Wettbüro aus und umgekehrt durch einen überdachten Bereich und die überdachte Treppe zu erreichen, sodass man auf dem Weg den Witterungsverhältnissen nicht ausgesetzt ist (BayVGH vom 11.10.2016 - 10 BV 15.590).

    Wenn die Antragstellerin vorbringt, es gäbe auch denkbare Fallgestaltungen in denen § 21 Abs. 2 GlüStV nicht eingreift, obwohl eine vergleichbare Nähe zwischen den Spielstätten gegeben ist, so spielt dieser Einwand in diesem Zusammenhang keine Rolle (BayVGH vom 11.10.2016 - 10 BV 15.590).

    § 21 Abs. 2 GlüStV ist auch verfassungsgemäß (vgl. zuletzt BayVGH vom 11.10.2016 - 10 BV 15.590).

    Der Gesetzgeber war im Rahmen seiner Entscheidungsprärogative unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots nicht gehalten, neben der hier streitgegenständlichen Konstellation auch alle anderen denkbaren und unter dem Gesichtspunkt der Spielsuchtprävention möglicherweise relevanten "Nähebeziehungen" zwischen einer Spielhalle/Spielbank und einer Vermittlungsstelle für Sportwetten zu regeln (BayVGH vom 11.10.2016 - 10 BV 15.590).

  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 10 CS 17.10

    Untersagung der gleichzeitigen Vermittlung von Sportwetten und des Aufstellens

    Auszug aus VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4
    Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall erlassen; hierin liegt die Rechtsgrundlage für die Anordnung (vgl. VGH München, Beschluss vom 13.07.2017 - 10 CS 17.10).

    Dem genannten Urteil lässt sich nicht entnehmen, das "Ahndungsverbot" führe dazu, dass auch die materiell-rechtlichen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages für private Sportwettenvermittler wegen des faktischen Fortbestands des glücksspielrechtlichen Monopols nicht anwendbar seien (VGH München, Beschluss vom 13.07.2017 - 10 CS 17.10).

    Jedenfalls kann angesichts dieser gesetzgeberischen Wertungen nicht von einer sogar offensichtlichen materiellen Erlaubnisfähigkeit der Vermittlung von Sportwetten in einer Gaststätte, in der auch Geldspielgeräte aufgestellt sind, ausgegangen werden (BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 10 CS 15.1538 - juris Rn. 22; krit. hierzu SächsOVG, B.v. 12.1.2017 - 3 B 135/16 - juris Rn. 11, zuletzt bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 13.07.2017 - 10 CS 17.10).

  • VGH Bayern, 11.06.2014 - 10 CS 14.505

    Annahmestelle für das Sportwettangebot der Staatlichen Lotterieverwaltung;

    Auszug aus VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4
    Im Übrigen gehört die Suchtprävention zu den zwingenden Gründen des Allgemeinwohls, die sogar Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen können (EuGH, U. v. 8.9.2010 - Markus Stoß u. a., C-316/07 - juris Rn. 74; BVerwG, U. v. 11.7.2011 - 8 C 11.10 - juris Rn. 40; BayVGH 10 CS 14.505), und hat daher im Rahmen der Interessenabwägung einen sehr hohen Stellenwert.

    Im Hinblick auf das Ziel der Spielsuchtprävention sei maßgeblich, ob der Wechsel von einer Spielstätte in die andere ohne Verlassen des Gebäudes kurzläufig möglich sei und der Spieler bereits die andere Spielstätte im Blick habe, wodurch ein besonderer Anreiz zum Wechsel hervorgerufen werde (BayVGH, B.v. 11.6.2014 - 10 CS 14.505 - juris Rn. 18; noch nicht thematisiert: BayVGH, B.v. 25.06.2013 - 10 CS 13.145 - juris Rn. 9, 10).

    Das Verbot des § 21 Abs. 2 GlüStV genügt den dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil es durch das dem Gemeinwohl dienende Ziel der Spielsuchtprävention legitimiert ist und der Eingriffszweck und die Eingriffsintensität in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BayVGH, B. v. 11.6.2014, a.a.O., Rn. 21; OVG Bremen, B. v. 16.3.2016 - 2 B 237/15 - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 11.12.2014 - 11 ME 211/14 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 10 CS 15.1538

    Untersagungsverfügung, Sportwettannahmestelle, Gaststätte, Geldspielgerät,

    Auszug aus VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4
    Eine ausdrückliche Regelung existiert zwar für Gaststätten mit Geldspielautomaten nicht (siehe ausführlich BayVGH, B. v. 10.11.2015 - 10 CS 15.1538 - juris Rn. 21 f.).

    Jedenfalls kann angesichts dieser gesetzgeberischen Wertungen nicht von einer sogar offensichtlichen materiellen Erlaubnisfähigkeit der Vermittlung von Sportwetten in einer Gaststätte, in der auch Geldspielgeräte aufgestellt sind, ausgegangen werden (BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 10 CS 15.1538 - juris Rn. 22; krit. hierzu SächsOVG, B.v. 12.1.2017 - 3 B 135/16 - juris Rn. 11, zuletzt bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 13.07.2017 - 10 CS 17.10).

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4
    Dies hat auch der EuGH in der angesprochenen "Ince" -Entscheidung so entschieden (Urteil vom 4.2.2016 - C-336/14).

    Die Anwendung des § 21 GlüStV als Maßstab für die Prüfung der materiell-rechtlichen Zulässigkeit von Sportwetten verstößt auch unter Berücksichtigung der "Ince"-Entscheidung (EuGH, Urteil vom 4.2.2016 - C-336/14) nicht gegen Unionsrecht (Art. 56 AEUV).

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2014 - 11 ME 211/14

    Betriebsstätte; Gebäudekomplex; Spielhalle; Spielsuchtprävention; Sportwette;

    Auszug aus VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4
    Dabei ist angesichts der im Einzelfall denkbaren weiten, mehrere hundert Meter betragenden Abstände zwischen den Spielstätten (etwa in einem Einkaufszentrum, Flughafen- oder Bahnhofsgebäude) eine zusätzliche restriktive Auslegung geboten, die sich an der gesetzgeberischen Absicht zu orientieren hat, Spielsuchtprävention dadurch zu betreiben, dass ein Spieler, der eine Vermittlungsstelle für Sportwetten aufsucht, nicht durch einen bloßen Wechsel der Räumlichkeit oder der Etage und damit ohne großen Aufwand eine Spielhalle erreichen kann und umgekehrt (Kriterium der sog. Griffnähe; OVG Bremen, B.v. 16.3.2016 - 2 B 237/15 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 21.4.2015 - 4 B 1376/14 - juris und B.v. 20.12.2013 - 4 B 574/13 - juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 11.12.2014 - 11 ME 211/14 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 27.5.2014 - 10 CS 14.503 - juris Rn. 18; Dietlein/Hecker/Ruttig, a.a.O., § 21 Rn. 38, 40, § 25 Rn. 10).

    Das Verbot des § 21 Abs. 2 GlüStV genügt den dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil es durch das dem Gemeinwohl dienende Ziel der Spielsuchtprävention legitimiert ist und der Eingriffszweck und die Eingriffsintensität in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BayVGH, B. v. 11.6.2014, a.a.O., Rn. 21; OVG Bremen, B. v. 16.3.2016 - 2 B 237/15 - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 11.12.2014 - 11 ME 211/14 - juris Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 4 B 1376/14

    Auswirkungen der Aufnahme eines Gewerbes Gewerbe erst nach Inkrafttreten des

    Auszug aus VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4
    Allerdings ist der Wortlaut der Norm im Hinblick auf die Verwendung der Begriffe "in einem Gebäude oder Gebäudekomplex" auslegungsbedürftig, wobei ein Rückgriff auf die "verunglückte" (Dietlein/Hecker/Rutting, a.a.O., § 21 GlüStV Rn. 39) Gesetzesbegründung nicht weiterhilft, weil sie offenbar noch auf einen früheren Entwurf der Bestimmung abstellt, wonach nur die Sportwettenvermittlung innerhalb der Räumlichkeiten einer Spielhalle oder Spielbank verboten sein sollte; wohl um Umgehungen des Vermittlungsverbots durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen eines Spielhallen- oder Spielbankbetreibers zu verhindern, wurde das Verbot auf Gebäude/Gebäudekomplexe ausgedehnt, auch wenn der Gesetzgeber sein Hauptaugenmerk auf ein Angebot im gleichen Betrieb gelegt haben mag (OVG NW, B.v. 21.4.2015 - 4 B 1376/14 - juris Rn. 16 f.) (BayVGH vom 11.10.2016 - 10 BV 15.590).

    Dabei ist angesichts der im Einzelfall denkbaren weiten, mehrere hundert Meter betragenden Abstände zwischen den Spielstätten (etwa in einem Einkaufszentrum, Flughafen- oder Bahnhofsgebäude) eine zusätzliche restriktive Auslegung geboten, die sich an der gesetzgeberischen Absicht zu orientieren hat, Spielsuchtprävention dadurch zu betreiben, dass ein Spieler, der eine Vermittlungsstelle für Sportwetten aufsucht, nicht durch einen bloßen Wechsel der Räumlichkeit oder der Etage und damit ohne großen Aufwand eine Spielhalle erreichen kann und umgekehrt (Kriterium der sog. Griffnähe; OVG Bremen, B.v. 16.3.2016 - 2 B 237/15 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 21.4.2015 - 4 B 1376/14 - juris und B.v. 20.12.2013 - 4 B 574/13 - juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 11.12.2014 - 11 ME 211/14 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 27.5.2014 - 10 CS 14.503 - juris Rn. 18; Dietlein/Hecker/Ruttig, a.a.O., § 21 Rn. 38, 40, § 25 Rn. 10).

  • OVG Bremen, 16.03.2016 - 2 B 237/15
    Auszug aus VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4
    Dabei ist angesichts der im Einzelfall denkbaren weiten, mehrere hundert Meter betragenden Abstände zwischen den Spielstätten (etwa in einem Einkaufszentrum, Flughafen- oder Bahnhofsgebäude) eine zusätzliche restriktive Auslegung geboten, die sich an der gesetzgeberischen Absicht zu orientieren hat, Spielsuchtprävention dadurch zu betreiben, dass ein Spieler, der eine Vermittlungsstelle für Sportwetten aufsucht, nicht durch einen bloßen Wechsel der Räumlichkeit oder der Etage und damit ohne großen Aufwand eine Spielhalle erreichen kann und umgekehrt (Kriterium der sog. Griffnähe; OVG Bremen, B.v. 16.3.2016 - 2 B 237/15 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 21.4.2015 - 4 B 1376/14 - juris und B.v. 20.12.2013 - 4 B 574/13 - juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 11.12.2014 - 11 ME 211/14 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 27.5.2014 - 10 CS 14.503 - juris Rn. 18; Dietlein/Hecker/Ruttig, a.a.O., § 21 Rn. 38, 40, § 25 Rn. 10).

    Das Verbot des § 21 Abs. 2 GlüStV genügt den dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil es durch das dem Gemeinwohl dienende Ziel der Spielsuchtprävention legitimiert ist und der Eingriffszweck und die Eingriffsintensität in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BayVGH, B. v. 11.6.2014, a.a.O., Rn. 21; OVG Bremen, B. v. 16.3.2016 - 2 B 237/15 - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 11.12.2014 - 11 ME 211/14 - juris Rn. 11).

  • OVG Sachsen, 12.01.2017 - 3 B 135/16

    Glücksspiel, Sportwetten, Geldspielgeräte, Trennungsgebot, Neutonierung,

    Auszug aus VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4
    Jedenfalls kann angesichts dieser gesetzgeberischen Wertungen nicht von einer sogar offensichtlichen materiellen Erlaubnisfähigkeit der Vermittlung von Sportwetten in einer Gaststätte, in der auch Geldspielgeräte aufgestellt sind, ausgegangen werden (BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 10 CS 15.1538 - juris Rn. 22; krit. hierzu SächsOVG, B.v. 12.1.2017 - 3 B 135/16 - juris Rn. 11, zuletzt bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 13.07.2017 - 10 CS 17.10).
  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Auszug aus VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4
    Pferdewetten stellen einen besonderen Sektor dar, der zum einen historisch gewachsen ist und zum anderen auch nur einen geringen Marktanteil ausmacht, sowie auch nur ein überschaubares Sportgeschehen zum Wettgegenstand hat (BayVerfGH, Entsch. v. 25.9.2015 - Vf. 9-VII-13, Vf. 4-VII-14, Vf. 10-VII-14).
  • OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 11 OA 391/09

    Streitwertbestimmung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung von sog.

  • LG Hamburg, 18.04.2017 - 411 HKO 24/17
  • VG Augsburg, 04.07.2018 - Au 8 S 18.795

    Untersagung der Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung unerlaubter

  • LG Trier, 20.06.2018 - 5 O 20/18
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - 4 B 574/13

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung

  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 CS 14.503

    Zur Anwendbarkeit und Verfassungsmäßigkeit des § 21 Abs. 2 GlüStV bei

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 CS 13.145

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Verbots, Sportwetten in Gebäuden oder

  • OVG Saarland, 21.12.2022 - 1 A 28/21

    Verstoß gegen das glücksspielrechtliche Trennungsgebot; Spielhalle und Wettbüro

    Dieser Bewertung habe sich das Verwaltungsgericht Regensburg mit Beschluss vom 21.2.2019 - RN 5 S 19.4 - angeschlossen.

    [vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 21.4.2015 - 4 B 1376/14 -, juris, Rn. 16; VG Regensburg, Beschluss vom 21.2.2019 - RN 5 S 19.4 -, juris, Rn. 35] In den Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 [vgl. die Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 u.a. abgedruckt in der Hess. LT-Drs.

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Rechtsprechung
   VG Berlin, 05.03.2019 - 4 L 276.18   

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VG Berlin, 05.03.2019 - 4 L 276.18 (https://dejure.org/2019,6081)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.03.2019 - 4 L 276.18 (https://dejure.org/2019,6081)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. März 2019 - 4 L 276.18 (https://dejure.org/2019,6081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 2 S 1 GewO, § 33c Abs 1 S 1 GewO, § 1 Abs 1 Nr 1 SpielV, § 1 Abs 1 Nr 3 SpielV
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Aufforderung, in einer Gaststätte aufgestellte Geldspielgeräte zu entfernen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2020, 182
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2009 - 1 S 137.09

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Spielhalle; Umbau der Räumlichkeiten;

    Auszug aus VG Berlin, 05.03.2019 - 4 L 276.18
    Es folgt aus der Natur der Sache, dass eine Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten im Sinne des § 33 c Abs. 1 GewO an die (unveränderte) Beschaffenheit der betroffenen Räumlichkeiten, namentlich an deren bauliche Gestaltung und konkrete Nutzung gebunden ist, soweit diese tatsächlichen Verhältnisse für die Erteilung der Bestätigung maßgeblich sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2012 - OVG 1 S 48.12 -, juris Rn. 5 mit Verweis auf Beschluss vom 16. November 2009 - OVG 1 S 137.09 -, juris Rn. 4).

    Denn durch die Rückgängigmachung der Veränderungen, die zum Erlöschen der Geeignetheitsbestätigung geführt haben, lebt diese nicht wieder auf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. November 2009, a.a.O. Rn. 6).

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist bei dieser Sachlage rechtlich nicht zu beanstanden, da hieran schon im Hinblick auf die Verhinderung der Fortsetzung einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit (§§ 33c Abs. 3 Satz 1 GewO, 1 Abs. 1 SpielV, 144 Abs. 1 Nr. 4 GewO, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. November 2009 - OVG 1 S 137.09 -) ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Berlin, 05.03.2019 - 4 L 276.18
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - wie hier - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris, Rn. 3).
  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 10 CS 15.1538

    Untersagungsverfügung, Sportwettannahmestelle, Gaststätte, Geldspielgerät,

    Auszug aus VG Berlin, 05.03.2019 - 4 L 276.18
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob das in § 21 Abs. 2 GlüStV geregelte Trennungsgebot von Spielhallen und Sportwettvermittlungsstellen auch auf die Aufstellung von Wettautomaten in Gaststätten anwendbar ist (vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 10. November 2015 - 10 CS 15.1538 -, juris Rn. 21 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 1 B 165/17 -, juris Rn. 39 ff.).
  • OVG Saarland, 18.05.2017 - 1 B 165/17

    Betriebsstättenbezogene Untersagung von Sportwettenvermittlung an in

    Auszug aus VG Berlin, 05.03.2019 - 4 L 276.18
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob das in § 21 Abs. 2 GlüStV geregelte Trennungsgebot von Spielhallen und Sportwettvermittlungsstellen auch auf die Aufstellung von Wettautomaten in Gaststätten anwendbar ist (vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 10. November 2015 - 10 CS 15.1538 -, juris Rn. 21 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 1 B 165/17 -, juris Rn. 39 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 1 B 22.15

    Untersagung der Aufstellung eines Geldspielgerätes in einem Sportwettbüro

    Auszug aus VG Berlin, 05.03.2019 - 4 L 276.18
    Rechtsgrundlage für den belastenden Verwaltungsakt ist § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO sein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. März 2017 - OVG 1 B 22.15 -, juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2018 - 10 S 75.17

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Beurteilung einer Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus VG Berlin, 05.03.2019 - 4 L 276.18
    Denn das Merkmal der Wettannahmestelle ist gesetzlich nicht definiert und wird als Fachbegriff nicht einheitlich verwendet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - OVG 10 S 75.17 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 1 S 48.12

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Aufstellungsort für Geldspielgeräte;

    Auszug aus VG Berlin, 05.03.2019 - 4 L 276.18
    Es folgt aus der Natur der Sache, dass eine Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten im Sinne des § 33 c Abs. 1 GewO an die (unveränderte) Beschaffenheit der betroffenen Räumlichkeiten, namentlich an deren bauliche Gestaltung und konkrete Nutzung gebunden ist, soweit diese tatsächlichen Verhältnisse für die Erteilung der Bestätigung maßgeblich sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2012 - OVG 1 S 48.12 -, juris Rn. 5 mit Verweis auf Beschluss vom 16. November 2009 - OVG 1 S 137.09 -, juris Rn. 4).
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